Stefanie Ranner wurde am 18.12.1923 in Watschig Nr.4 in der Gemeinde Rattendorf im Gailtal geboren und besuchte dort die Volksschule. Später arbeitete sie im elterlichen, sehr katholisch geprägten Haushalt mit. Die junge Frau war noch nicht einmal 20 Jahre alt, als sie zum Ziel des nationalsozialistischen Terrors wurde. Ihr „Vergehen“ bestand darin, dass sich die 19-Jährige in den damals 28-Jährigen polnischen Kriegsgefangenen Johann Pietschk verliebte.
Pietschk wurde dem Ranner‘schen Hof zugeteilt, um dort zu arbeiten. Nach einigen Monaten wurde die junge Frau von Pietschk schwanger. Dies blieb zunächst geheim und so wurden bereits Pläne geschmiedet, nach dem Krieg zu heiraten. Johann Pietschk lernte am Hof Deutsch und es schien so, als könnte das junge Glück der zwei tatsächlich weiter gehen. Eine anonyme Anzeige bei der örtlichen Nazi-Parteileitung wurde dem Paar aber zum Verhängnis. Denunziation im Ort, möglicherweise zum eigenen Vorteil, war während der Zeit des Nationalsozialismus gefährlicher Teil des Alltags. Das Paar wurde daraufhin der NS-Justiz, die sich bei der Verurteilung im Jahre 1943 auf die Nürnberger Rassengesetze und das Kriegs-Sonderstrafrecht berief, ausgeliefert. Johann Pietschk wurde ins Konzentrationslager Dachau eingeliefert. Dort ist er vermutlich ermordet worden. Stefanie Ranner wurde trotz ihrer Schwangerschaft vom Hof gebracht und in Klagenfurt inhaftiert. Ranner erlitt aufgrund der katastrophalen Haftbedingungen und brutalen Verhöre eine Frühgeburt. Ihre Tochter Annelies Maria Ranner kam im Februar 1943 zur Welt. Die junge Mutter wurde dann ins Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück eingeliefert, wo sie laut Augenzeugen, nach einem „schrecklichen Martyrium“ zu Tode kam.
Die junge Frau erhielt die Häftlingsnummer 24244. In den NS-Akten über Stefanie Ranner waren die Buchstaben „RU – Rückkehr unerwünscht“ vermerkt. Ein Todesurteil, das binnen Tagen oder Wochen in der „Lageröffentlichkeit“ vollstreckt wurde. Sie starb am 17.4.1944 angeblich an einer Lungentuberkulose. Ihre Tochter erhält von der Republik Österreich bis heute keine Waisenrente. Die Bemühungen eine solche Rente über die zuständige Behörde zu erwirken, scheiterte dabei schon Anfang der 50er Jahre. Seiten des Amtes wurde zwar ein Akt angelegt und die entscheidenden Dokumente von der Familie angefordert. Dieser war aber eines Tages „verschwunden“ und bleibt ebenso wie der „Akt Ranner“ bis heute nicht auffindbar. (Jobst 2012: S.275ff)
Literatur:
* Jobst, Vinzenz (2012): Stefanie Ranner. In: Baum, Wilhelm (2012): Auf Wiedersehen über den Sternen! Na svidenje nad zvezdami, Briefe aus Widerstand und Verfolgung unter dem NS-Regime in Kärnten. Kitab-Verlag, Klagenfurt, Wien.
*Jobst, Vinzenz (2010): Fanny Ranner, eine Tragödie „vor aller Augen“. In: Obernosterer, Engelbert; Baum, Wilhelm (2010): Literarische und historische Streifzüge durchs Gailtal. Kitab-Verlag, Klagenfurt, Wien.
* Online unter: de.pluspedia.org/wiki/Stefanie_Ranner (abgerufen am 04.12.2012)